Der Wettbewerb
Ablauf
Die zugelassenen Teilnehmenden spielen während jeweils ca. 25 Minuten die bei der elektronischen Anmeldung aus der «Repertoireliste für das Vorspiel (1. Runde)» ausgewählten Werke von Bach bzw. Scarlatti, Mozart bzw. Beethoven, Chopin bzw. Liszt.
Bei der elektronischen Anmeldung wählen die Kandidat/innen für den 1. Teil des Vorspiels (1. Runde) aus der «Repertoireliste für das Vorspiel (1. Runde)» entweder zwei Scarlatti-Sonaten oder zwei Bachpartiten oder je eine Scarlatti-Sonate und eine Bach-Partita aus; für den 2. Teil des Vorspiels (1. Runde) wählen sie entweder zwei Mozart-Sonaten oder zwei Beethoven-Sonaten oder je eine Mozart- und eine Beethoven-Sonate. Für den 3. Teil des Vorspiels (1. Runde) wählen die Kandidat/innen bei der elektronischen Anmeldung aus der «Repertoireliste für das Vorspiel (1. Runde)» entweder zwei Chopin-Etüden oder zwei Liszt-Etüden oder je eine Chopin- und eine Liszt-Etüde.
Die Jury entscheidet am Vorabend eines jeden Tages des Vorspiels (1. Runde) – also am Abend des 26., 27., 28. Mai -, welche der von den Teilnehmenden in der elektronischen Anmeldung vorgeschlagenen Werke sie hören möchte: eine Scarlatti-Sonate oder einen Satz aus einer Bach-Partita, eine Mozart-Sonate oder eine Beethoven-Sonate, eine Etüde von Chopin oder eine Etüde von Liszt.
Während des Vorspiels (1. Runde) kann die Jury den Vortrag eines Werkes unter- oder abbrechen.
Werke, welche bereits teilweise oder vollständig auf der mit der elektronischen Anmeldung eingereichten Videoaufnahme enthalten sind, dürfen im Vorspiel (1. Runde) nicht mehr vorgetragen werden.
Am Abend des 29. Mai gibt die Jury auf der Webseite www.geza-anda.ch bekannt, wer zum Rezital (2. Runde) zugelassen wird.
Die Jury bespricht mit den zum Rezital (2. Runde) zugelassenen Teilnehmenden das Rezitalprogramm, welches ca. 55 Minuten dauern soll und grundsätzlich aus folgenden Teilen besteht:
a) einer von drei bei der elektronischen Anmeldung aus der «Repertoireliste für das Rezital (2. Runde)» ausgewählten kompletten Sonaten von Mozart, Beethoven, Schubert, Chopin, Liszt, Brahms, Bartók
b) einem oder mehreren weiteren bei der elektronischen Anmeldung aus der «Repertoireliste für die 2. Runde (Rezital)» ausgewählten Werken (ausser Sonaten)
c) einem bei der elektronischen Anmeldung angegebenen, kurzen ergänzenden Stück nach freier Wahl („encore“).
Werke, welche bereits teilweise oder vollständig auf der mit der elektronischen Anmeldung eingereichten Videoaufnahme enthalten sind, dürfen im Rezital (2. Runde) nicht mehr vorgetragen werden.
Werke, welche bereits teilweise oder vollständig im Vorspiel (1. Runde) vorgetragen worden waren, dürfen im Rezital (2. Runde) nicht mehr dargeboten werden.
Die Teilnehmenden spielen ein Klavierkonzert von Mozart, welches sie bei der elektronischen Anmeldung aus der «Repertoireliste für das Mozart-Semifinale mit Orchester» ausgewählt hatten.
Es begleitet das Musikkollegium Winterthur, Dirigent Stefan Blunier.
Die Proben- und Auftrittszeiten der Teilnehmenden werden vom Dirigenten in Absprache mit dem Jurypräsidenten festgelegt.
Am 3. Juni gibt die Jury im Anschluss an den 2. Teil des Mozart-Semifinales mit Orchester unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Resultate bekannt und übereicht den Semifinalist/innen ihr Diplom.
In Absprache mit den Finalist/innen legt die Jury die einzelnen Werke, die Reihenfolge der Proben und die Abfolge des Schlusskonzertes (Finalrunde) fest.
Die zugelassenen Teilnehmenden spielen während jeweils ca. 25 Minuten die bei der elektronischen Anmeldung aus der «Repertoireliste für das Vorspiel (1. Runde)» ausgewählten Werke von Bach bzw. Scarlatti, Mozart bzw. Beethoven, Chopin bzw. Liszt.
Bei der elektronischen Anmeldung wählen die Kandidat/innen für den 1. Teil des Vorspiels (1. Runde) aus der «Repertoireliste für das Vorspiel (1. Runde)» entweder zwei Scarlatti-Sonaten oder zwei Bachpartiten oder je eine Scarlatti-Sonate und eine Bach-Partita aus; für den 2. Teil des Vorspiels (1. Runde) wählen sie entweder zwei Mozart-Sonaten oder zwei Beethoven-Sonaten oder je eine Mozart- und eine Beethoven-Sonate. Für den 3. Teil des Vorspiels (1. Runde) wählen die Kandidat/innen bei der elektronischen Anmeldung aus der «Repertoireliste für das Vorspiel (1. Runde)» entweder zwei Chopin-Etüden oder zwei Liszt-Etüden oder je eine Chopin- und eine Liszt-Etüde.
Die Jury entscheidet am Vorabend eines jeden Tages des Vorspiels (1. Runde) – also am Abend des 26., 27., 28. Mai -, welche der von den Teilnehmenden in der elektronischen Anmeldung vorgeschlagenen Werke sie hören möchte: eine Scarlatti-Sonate oder einen Satz aus einer Bach-Partita, eine Mozart-Sonate oder eine Beethoven-Sonate, eine Etüde von Chopin oder eine Etüde von Liszt.
Während des Vorspiels (1. Runde) kann die Jury den Vortrag eines Werkes unter- oder abbrechen.
Werke, welche bereits teilweise oder vollständig auf der mit der elektronischen Anmeldung eingereichten Videoaufnahme enthalten sind, dürfen im Vorspiel (1. Runde) nicht mehr vorgetragen werden.
Am Abend des 29. Mai gibt die Jury auf der Webseite www.geza-anda.ch bekannt, wer zum Rezital (2. Runde) zugelassen wird.
Preise
1
CHF 40’000.-
2
CHF 30’000.-
3
CHF 20’000.-